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..:: Verlängerung der Steuerbegünstigung ::.. |
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„Flüssiggas wahrt Steuervorteile“
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt,
nicht wie bisher vorgesehen allein die Steuerbegünstigung von Erdgas als
Autokraftstoff, sondern auch die Vorteile von Flüssiggas beim Fiskus bis
2018 zu verlängern. |
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